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Terminvereinbarung


Online-Terminvereinbarung: Wir als Kfz-Gutachter bieten die Möglichkeit an, über unsere Website oder Online-Plattformen wie E-Mail oder Kontaktformulare einen Termin zu vereinbaren.

Telefonische Terminvereinbarung: Eine weitere Möglichkeit ist die telefonische Vereinbarung eines Termins. Die Telefonnummer für die Beratung oder Erstellung des Gutachtens finden Sie auf unserer Website.

Unabhängig von der Art der Terminvereinbarung ist es wichtig, uns als kfz-Gutachter alle relevanten Informationen zum Unfall, zum Fahrzeug und zu den Versicherungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies erleichtert uns die Vorbereitung und die Durchführung der Begutachtung und kann die Bearbeitungszeit verkürzen.


Wir bieten folgende Möglichkeiten an mit uns einen Termin zu vereinbaren

Online-Terminvereinbarung: Wir als Kfz-Gutachter bieten die Möglichkeit an, über unsere Website oder Online-Plattformen wie E-Mail oder Kontaktformulare einen Termin zu vereinbaren.

Telefonische Terminvereinbarung: Eine weitere Möglichkeit ist die telefonische Vereinbarung eines Termins. Die Telefonnummer für die Beratung oder Erstellung des Gutachtens finden Sie auf unserer Website.

Unabhängig von der Art der Terminvereinbarung ist es wichtig, uns als kfz-Gutachter alle relevanten Informationen zum Unfall, zum Fahrzeug und zu den Versicherungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies erleichtert uns die Vorbereitung und die Durchführung der Begutachtung und kann die Bearbeitungszeit verkürzen.


Für die Erstellung eines Unfallgutachtens benötigen wir folgende Informationen und Dokumente:


  • Foto vom Fahrzeugschein
  • Kennzeichen des Unfallverursachers
  • Fotos von der Unfallstelle und des Schadens (falls vorhanden)
  • Polizeizettel (falls vorhanden)
  • Aussage über eventuelle Alt- und Vorschäden

Für die Erstellung eines Unfallgutachtens benötigen wir folgende Informationen und Dokumente:


  • Foto vom Fahrzeugschein
  • Kennzeichen des Unfallverursachers
  • Fotos von der Unfallstelle und des Schadens (falls vorhanden)
  • Polizeizettel (falls vorhanden)
  • Aussage über eventuelle Alt- und Vorschäden

Häufige Fragen an einen KFZ-Gutachter

1Wer bezahlt die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

2Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt.

3Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

4Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

5Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.


Kontakt

030 / 56002061 0152 / 24038465

Montag bis Freitag: 8:00 – 20:00 Uhr | Samstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Sonntag Geschlossen
Termine nach Vereinbarung


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