Reparaturbestätigung


Reparaturbestätigung


Wurde Ihr Fahrzeug nach dem Unfall repariert, erstellen wir für Sie eine Reparaturbestätigung. Diese dient gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur.

Hierbei wird bestätigt, dass die Wiederherstellung sach- und fachgerecht in der Werkstatt durchgeführt wurde. Dabei ist die Dokumentation der Reparaturdauer besonders wichtig, denn dieser Zeitnachweis wird für den Schadenersatzanspruch der Ausfallzeit (Nutzungsausfallentschädigung) benötigt, um diesen bei der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers bestmöglich durchzusetzen.


Reparaturbestätigung

Wurde Ihr Fahrzeug nach dem Unfall repariert, erstellen wir für Sie eine Reparaturbestätigung. Diese dient gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur.

Hierbei wird bestätigt, dass die Wiederherstellung sach- und fachgerecht in der Werkstatt durchgeführt wurde. Dabei ist die Dokumentation der Reparaturdauer besonders wichtig, denn dieser Zeitnachweis wird für den Schadenersatzanspruch der Ausfallzeit (Nutzungsausfallentschädigung) benötigt, um diesen bei der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers bestmöglich durchzusetzen.


Häufige Fragen an einen KFZ-Gutachter

1Wer bezahlt die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

2Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt.

3Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

4Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

5Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.


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Montag bis Freitag: 8:00 – 20:00 Uhr | Samstag: 9:00 – 16:00 Uhr
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