Kostenvoranschlag / Kurzgutachten


Kostenvoranschlag / Kurzgutachten


Bei kleineren Schäden die unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen (ca. 750,00 €), erstellen wir für Sie kostengünstig einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Der Kostenvoranschlag stellt die einfache Variante eines KFZ-Gutachtens dar. Dieser ist kostengünstiger und leichter anzufertigen und besteht lediglich aus einer Vorkalkulation des KFZ-Schadens.

Das Kurzgutachten hingegen ist ausführlicher als der Kostenvoranschlag und enthält zudem Lichtbilder, die als Beweissicherung des KFZ-Schadens dienen. Des Weiteren werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie z.B. die Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeuges, die Verkehrstauglichkeit sowie eventuelle Risiken bezüglich einer Reparaturausweitung.

Das Kurzgutachten wird von den Versicherungen in einem unverschuldeten Haftpflichtschadenfall zur Schadensregulierung anerkannt. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Häufig liegen auch kleinere Schäden weit über der Bagatellgrenze. In diesem Fall erstellen wir für Sie ein vollumfängliches Unfall-/Schadengutachten. Deshalb ist es ratsam auch kleinere Beulen und Schrammen von einem Experten begutachten zu lassen.


Kostenvoranschlag / Kurzgutachten

Bei kleineren Schäden die unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen (ca. 750,00 €), erstellen wir für Sie kostengünstig einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Der Kostenvoranschlag stellt die einfache Variante eines KFZ-Gutachtens dar. Dieser ist kostengünstiger und leichter anzufertigen und besteht lediglich aus einer Vorkalkulation des KFZ-Schadens.

Das Kurzgutachten hingegen ist ausführlicher als der Kostenvoranschlag und enthält zudem Lichtbilder, die als Beweissicherung des KFZ-Schadens dienen. Des Weiteren werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie z.B. die Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeuges, die Verkehrstauglichkeit sowie eventuelle Risiken bezüglich einer Reparaturausweitung.

Das Kurzgutachten wird von den Versicherungen in einem unverschuldeten Haftpflichtschadenfall zur Schadensregulierung anerkannt. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Häufig liegen auch kleinere Schäden weit über der Bagatellgrenze. In diesem Fall erstellen wir für Sie ein vollumfängliches Unfall-/Schadengutachten. Deshalb ist es ratsam auch kleinere Beulen und Schrammen von einem Experten begutachten zu lassen.


Häufige Fragen an einen KFZ-Gutachter

1Wer bezahlt die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

2Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt.

3Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

4Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

5Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.


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