Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten in Berlin

Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten

Bei kleineren Schäden erstellen wir schnell und kostengünstig einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten – je nach Umfang und Anforderungen für die Versicherung.

Kostengünstige Bewertung bei kleineren Schäden

Kurzgutachten inkl. Fotos und detaillierter Prüfung

In vielen Fällen von der Versicherung anerkannt

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Sie benötigen einen Kostenvoranschlag oder Kurz-Gutachten in Berlin?

Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Kurz-Gutachten

Kfz-Gutachter mit hoher Qualifikation und jahrelanger Erfahrung in Berlin

Das Kurzgutachten

Bei kleineren Schäden die unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen (ca. 750,00 €), erstellen wir für Sie kostengünstig einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Das Kurzgutachten wird von den Versicherungen in einem unverschuldeten Haftpflichtschadenfall zur Schadensregulierung anerkannt. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Häufig liegen auch kleinere Schäden weit über der Bagatellgrenze. In diesem Fall erstellen wir für Sie ein vollumfängliches Unfall-/Schadengutachten. Deshalb ist es ratsam auch kleinere Beulen und Schrammen von einem Experten begutachten zu lassen.

Der Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag stellt die einfache Variante eines KFZ-Gutachtens dar. Dieser ist kostengünstiger und leichter anzufertigen und besteht lediglich aus einer Vorkalkulation des KFZ-Schadens. Das Kurzgutachten hingegen ist ausführlicher als der Kostenvoranschlag und enthält zudem Lichtbilder, die als Beweissicherung des KFZ-Schadens dienen. Des Weiteren werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie z.B. die Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeuges, die Verkehrstauglichkeit sowie eventuelle Risiken bezüglich einer Reparaturausweitung.

Kostenvoranschlag als einfache und schnelle Schadensermittlung

Kurzgutachten mit Fotos zur Beweissicherung

Berücksichtigung von Ausstattung und Fahrzeugzustand

Einschätzung von Reparaturrisiken und Folgeschäden

Schadensmeldung nach Unfall in Berlin

Schaden melden – schnell und unkompliziert

Melden Sie Ihren Unfallschaden in wenigen Minuten – bequem per WhatsApp mit Fotos oder über unser geführtes Online-Formular. Sie erhalten schnell eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren sofort, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Schadensmeldung per WhatsApp

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Kurzgutachten / Kostenvoranschlag für Pkw, Transporter, Motorräder und Oldtimer in Berlin

Kurzgutachten / Kostenvoranschlag für diese Fahrzeuge

Häufige Fragen an einen KFZ-Gutachter in Berlin

Gut zu wissen: Ihre häufigsten Fragen zum Kfz-Gutachten

Wozu wird ein KFZ-Unfallgutachten benötigt?

In der Regel wird nach einem Verkehrsunfall ein Unfallgutachten oder Schadengutachten erstellt, um den Umfang und die Höhe des Schadens zu ermitteln. In dem Fall eines KFZ-Haftpflichtschadens haben Sie als Geschädigter das Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen.

Ein Schadengutachten ist hierbei der optimale Weg zu einer reibungslosen Schadensregulierung, um alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, vollumfänglich geltend machen zu können.

Wer bezahlt die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt. Der Vor-Ort-Service ist bei einem unverschuldeten Unfall für Sie kostenlos, da diese entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

Können die Kosten für den entstandenen Schaden ausbezahlt werden?

Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.

Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ-Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ-Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.