FAQ

Häufig gestellte Fragen:

1Was ist ein Unfallgutachten?

Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann schnell zu einem Unfall mit großem Schaden führen. Zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall wird häufig ein Unfallgutachten / Schadengutachten erstellt.

Hierbei handelt es sich um eine genaue Dokumentation des gesamten Schadens durch einen KFZ-Gutachter, bei dem alle Schäden am Fahrzeug mit Lichtbildern dokumentiert und schriftlich festgehalten werden.

Der KFZ-Gutachter nimmt die Daten der Unfallbeteiligten sowie die Daten des Fahrzeugs auf, ermittelt die Versicherung des Unfallverursachers und berechnet die Schadenshöhe. Anschließend wird ein ausführliches Unfallgutachten mit Fotos erstellt und an die zuständige Versicherung übermittelt.

2Wozu wird ein KFZ-Unfallgutachten benötigt?

In der Regel wird nach einem Verkehrsunfall ein Unfallgutachten oder Schadengutachten erstellt, um den Umfang und die Höhe des Schadens zu ermitteln. In dem Fall eines KFZ-Haftpflichtschadens haben Sie als Geschädigter das Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen.

Ein Schadengutachten ist hierbei der optimale Weg zu einer reibungslosen Schadensregulierung, um alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, vollumfänglich geltend machen zu können.

3Wer trägt die Gutachterkosten in einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachterkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt. Diese entstehenden Kosten für die Gutachtenerstellung machen wir direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend.
4Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ-Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ-Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

5Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt. Der Vor-Ort-Service ist bei einem unverschuldeten Unfall für Sie kostenlos, da diese entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

6Welche Rechte stehen dem Geschädigten in einem Verkehrsunfall zu?

Wenn Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sind, müssen alle Kosten bezahlt werden, um den Zustand herzustellen, der vor dem Unfallereignis bestand.

Somit haben Sie Anspruch auf verschiedene Kosten, die von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt werden müssen, wie u.a.:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Erstellung eines Unfallgutachtens
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschleppkosten
  • Rechtsberatung durch einen Fachanwalt
  • Schmerzensgeld
  • Bergungskosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Reparaturbestätigungskosten
7Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines KFZ-Gutachtens benötigt?
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt wie: Fahrzeugschein, Kennzeichen des Unfallverursachers, Fotos von der Unfallstelle und des Schadens (falls vorhanden), Polizeizettel (falls vorhanden).
8Wie lange dauert die Erstellung des KFZ-Gutachtens?
Dies ist abhängig vom Schadensumfang und dauert in der Regel 2 bis 5 Tage.
9Können die Kosten für den entstandenen Schaden ausbezahlt werden?

Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.

10Wozu wird ein KFZ-Wertgutachten benötigt?

Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten, sollten sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges kennen. Somit wissen sie genau, welcher Preis für das Fahrzeug gerechtfertigt ist.

In einem Wertgutachten werden sämtliche Fahrzeugdetails erfasst sowie alle wertrelevanten Faktoren einkalkuliert und berücksichtigt. Dadurch kann eine genaue Wertfeststellung des Fahrzeuges beim Kauf oder Verkauf gewährleistet werden.

11Was ist eine Abtretungserklärung?
Durch die Abtretungserklärung müssen Sie die Kosten nicht in Vorleistung erbringen. Wir können die Kosten durch die Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers abwickeln.
12Wie lange hat die Versicherung des Unfallverursachers Zeit den Schaden zu regulieren?
Sobald das erstellte Gutachten bei der Versicherung des Unfallverursachers eingereicht wurde, hat die Versicherung bis zu 6 Wochen Zeit den Schaden zu regulieren.
13Sollte bei einem Verkehrsunfall ein Anwalt mit eingeschaltet werden?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, empfehlen wir immer einen Anwalt für Verkehrsrecht mit einzuschalten. Dieser sorgt dafür, all Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Des Weiteren werden die Kosten für den Anwalt immer von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

Wenn Sie keinen eigenen Anwalt haben empfehlen wir Ihnen gerne einen Anwalt für Verkehrsrecht.

14Sollte ich einen KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers akzeptieren?
Wir empfehlen das nicht anzunehmen. Hierbei sollten Sie immer selbst einen unabhängigen KFZ-Gutachter für die Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragen. Denn die KFZ-Gutachter von der Versicherung sind parteiisch und handeln nicht in Ihrem Interesse.
15Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.

16Kann ich bei einem Leasingfahrzeug selber einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen?

Das hängt ganz von dem Vertrag ab, den Sie mit der Leasinggesellschaft abgeschlossen haben. All die Informationen dazu finden Sie in den Vertragsunterlagen.

In den meisten Fällen können Sie auch bei Leasingfahrzeugen selber einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie einfach bei Ihrem Leasinggeber nachfragen.


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