Häufig gestellte Fragen:
Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann schnell zu einem Unfall mit großem Schaden führen. Zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall wird häufig ein Unfallgutachten / Schadengutachten erstellt.
Hierbei handelt es sich um eine genaue Dokumentation des gesamten Schadens durch einen KFZ-Gutachter, bei dem alle Schäden am Fahrzeug mit Lichtbildern dokumentiert und schriftlich festgehalten werden.
Der KFZ-Gutachter nimmt die Daten der Unfallbeteiligten sowie die Daten des Fahrzeugs auf, ermittelt die Versicherung des Unfallverursachers und berechnet die Schadenshöhe. Anschließend wird ein ausführliches Unfallgutachten mit Fotos erstellt und an die zuständige Versicherung übermittelt.
In der Regel wird nach einem Verkehrsunfall ein Unfallgutachten oder Schadengutachten erstellt, um den Umfang und die Höhe des Schadens zu ermitteln. In dem Fall eines KFZ-Haftpflichtschadens haben Sie als Geschädigter das Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen.
Ein Schadengutachten ist hierbei der optimale Weg zu einer reibungslosen Schadensregulierung, um alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, vollumfänglich geltend machen zu können.
Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ-Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.
Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt. Der Vor-Ort-Service ist bei einem unverschuldeten Unfall für Sie kostenlos, da diese entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Wenn Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sind, müssen alle Kosten bezahlt werden, um den Zustand herzustellen, der vor dem Unfallereignis bestand.
Somit haben Sie Anspruch auf verschiedene Kosten, die von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt werden müssen, wie u.a.:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Erstellung eines Unfallgutachtens
- Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
- Abschleppkosten
- Rechtsberatung durch einen Fachanwalt
- Schmerzensgeld
- Bergungskosten
- An- und Abmeldekosten
- Reparaturbestätigungskosten
Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.
Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten, sollten sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges kennen. Somit wissen sie genau, welcher Preis für das Fahrzeug gerechtfertigt ist.
In einem Wertgutachten werden sämtliche Fahrzeugdetails erfasst sowie alle wertrelevanten Faktoren einkalkuliert und berücksichtigt. Dadurch kann eine genaue Wertfeststellung des Fahrzeuges beim Kauf oder Verkauf gewährleistet werden.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, empfehlen wir immer einen Anwalt für Verkehrsrecht mit einzuschalten. Dieser sorgt dafür, all Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Des Weiteren werden die Kosten für den Anwalt immer von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Wenn Sie keinen eigenen Anwalt haben empfehlen wir Ihnen gerne einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.
Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.
Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.
Das hängt ganz von dem Vertrag ab, den Sie mit der Leasinggesellschaft abgeschlossen haben. All die Informationen dazu finden Sie in den Vertragsunterlagen.
In den meisten Fällen können Sie auch bei Leasingfahrzeugen selber einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie einfach bei Ihrem Leasinggeber nachfragen.
Wir als Kfz-Gutachter sind in ganz Berlin & Brandenburg tätig
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