Tricks der Versicherungen


Seien Sie Vorsichtig! Versicherungen versuchen Ihren Unfallschaden gering wie möglich zu halten

In Berlin / Brandenburg gibt es jährlich in etwa 166.682 Verkehrsunfälle. Im besten Fall wird für alle Haftpflichtschäden ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt, ein rechtssicheres Unfallgutachten oder ein Kurzgutachten zu erstellen. Alle entstehenden Kosten müssen von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Doch hierbei möchten die Versicherungen des Öfteren kosten sparen und versuchen den Geschädigten mit verschiedenen Tricks zu beeinflussen. Damit Sie darauf nicht reinfallen, möchten wir Ihnen die wesentlichsten Tricks der Versicherungen im Haftpflichtfall erläutern.


Seien Sie Vorsichtig! Versicherungen versuchen Ihren Unfallschaden gering wie möglich zu halten

In Berlin / Brandenburg gibt es jährlich in etwa 166.682 Verkehrsunfälle. Im besten Fall wird für alle Haftpflichtschäden ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt, ein rechtssicheres Unfallgutachten oder ein Kurzgutachten zu erstellen. Alle entstehenden Kosten müssen von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Doch hierbei möchten die Versicherungen des Öfteren kosten sparen und versuchen den Geschädigten mit verschiedenen Tricks zu beeinflussen. Damit Sie darauf nicht reinfallen, möchten wir Ihnen die wesentlichsten Tricks der Versicherungen im Haftpflichtfall erläutern.


Versicherung schickt Kfz-Gutachter

Die Versicherung des Unfallverursachers versucht Ihnen klar zu machen, dass Sie sich um alles Weitere kümmern. Hierbei wird oft versucht einen eigenen Kfz-Gutachter zu Ihnen zu schicken, der Ihr Fahrzeug begutachten soll. Dieser Kfz-Gutachter hat meist eine Kooperation mit der Versicherung und handelt somit im Interesse der Versicherung und nicht in Ihrem Interesse. Dadurch wird versucht den Schaden so gering wie möglich zu halten, damit die Versicherung Kosten einsparen kann.

Wenn Sie unverschuldet in einem Unfall geraten sind, haben Sie die freie Wahl einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieser wird in Ihrem Interesse handeln und ein rechtssicheres Gutachten erstellen, indem alle Kosten enthalten sind, die Ihnen zustehen. Die Kosten für den Kfz-Gutachter werden von der Versicherung des Unfallverursachers vollständig übernommen.


Versicherung schickt Kfz-Gutachter

Die Versicherung des Unfallverursachers versucht Ihnen klar zu machen, dass Sie sich um alles Weitere kümmern. Hierbei wird oft versucht einen eigenen Kfz-Gutachter zu Ihnen zu schicken, der Ihr Fahrzeug begutachten soll. Dieser Kfz-Gutachter hat meist eine Kooperation mit der Versicherung und handelt somit im Interesse der Versicherung und nicht in Ihrem Interesse. Dadurch wird versucht den Schaden so gering wie möglich zu halten, damit die Versicherung Kosten einsparen kann.

Wenn Sie unverschuldet in einem Unfall geraten sind, haben Sie die freie Wahl einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieser wird in Ihrem Interesse handeln und ein rechtssicheres Gutachten erstellen, indem alle Kosten enthalten sind, die Ihnen zustehen. Die Kosten für den Kfz-Gutachter werden von der Versicherung des Unfallverursachers vollständig übernommen.


Versicherung schlägt Partnerwerkstatt vor

Die Versicherung wird Ihnen vorschlagen, das Sie Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen können. Dieses Angebot sollten Sie auf keinen Fall annehmen. Denn auch hier wird versucht kosten einzusparen, denn die sogenannten Partnerwerkstätten vertreten ausschließlich die Interessen der Versicherung. Auf die Qualität der Arbeit wird kein Wert gelegt, denn Hauptsache es ist preisgünstig. Dadurch kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug nicht sach- und fachgerecht und mit nicht originalen Ersatzteilen repariert wird.

Somit sollten Sie der Versicherung nicht trauen und lieber selbst Ihre Reparaturwerkstatt des Vertrauens auswählen. Da Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, haben Sie freie Auswahl einer Werkstatt.


Versicherung schlägt Partner-werkstatt vor

Die Versicherung wird Ihnen vorschlagen, das Sie Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen können. Dieses Angebot sollten Sie auf keinen Fall annehmen. Denn auch hier wird versucht kosten einzusparen, denn die sogenannten Partnerwerkstätten vertreten ausschließlich die Interessen der Versicherung. Auf die Qualität der Arbeit wird kein Wert gelegt, denn Hauptsache es ist preisgünstig. Dadurch kann es passieren, dass Ihr Fahrzeug nicht sach- und fachgerecht und mit nicht originalen Ersatzteilen repariert wird.

Somit sollten Sie der Versicherung nicht trauen und lieber selbst Ihre Reparaturwerkstatt des Vertrauens auswählen. Da Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, haben Sie freie Auswahl einer Werkstatt.


Versicherung meint: Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist nicht notwendig

Mittlerweile wird selbst bei kleineren Schäden von Gerichten empfohlen, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit einzuschalten. Sollte die Versicherung Ihnen empfehlen keinen Anwalt mit einzuschalten, da Sie es doch ohne Anwalt probieren können, sollten Sie diese Empfehlung keinesfalls annehmen. Denn als Laie ist es sehr schwer seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Denn oftmals spielen auch Themen wie die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten und Schmerzensgeld eine Rolle, die der Anwalt vollständig einfordern kann. Als Unfallgeschädigter haben Sie einen kostenlosen Anspruch auf einen unabhängigen Anwalt für Verkehrsrecht.


Versicherung meint: Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist nicht notwendig

Mittlerweile wird selbst bei kleineren Schäden von Gerichten empfohlen, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit einzuschalten. Sollte die Versicherung Ihnen empfehlen keinen Anwalt mit einzuschalten, da Sie es doch ohne Anwalt probieren können, sollten Sie diese Empfehlung keinesfalls annehmen. Denn als Laie ist es sehr schwer seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Denn oftmals spielen auch Themen wie die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten und Schmerzensgeld eine Rolle, die der Anwalt vollständig einfordern kann. Als Unfallgeschädigter haben Sie einen kostenlosen Anspruch auf einen unabhängigen Anwalt für Verkehrsrecht.


Versicherung kürzt Positionen vom Gutachten

Es ist bekannt, dass Versicherungen die Gutachten von externen Unternehmen prüfen lassen, die nur für Kürzungen zuständig sind. Hier wird versucht Kosten einzusparen, ohne in vielen Fällen jegliche rechtliche Grundlage. Davon sollten Sie sich aber nicht beeinflussen lassen, denn Ihnen stehen alle Kosten zu. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht fordert in diesem Fall die restlichen Kosten ein. Wir nennen Ihnen einige Kürzungen, die die Versicherungen oftmals verwenden.

  • Verbringungskosten
  • UPE Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge)
  • Beilackierung
  • Anmeldekosten in einem Totalschadenfall
  • Kosten für Kleinteile
  • Kosten einer Markenwerkstatt

Versicherung kürzt Positionen vom Gutachten

Es ist bekannt, dass Versicherungen die Gutachten von externen Unternehmen prüfen lassen, die nur für Kürzungen zuständig sind. Hier wird versucht Kosten einzusparen, ohne in vielen Fällen jegliche rechtliche Grundlage. Davon sollten Sie sich aber nicht beeinflussen lassen, denn Ihnen stehen alle Kosten zu. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht fordert in diesem Fall die restlichen Kosten ein. Wir nennen Ihnen einige Kürzungen, die die Versicherungen oftmals verwenden.

  • Verbringungskosten
  • UPE Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge)
  • Beilackierung
  • Anmeldekosten in einem Totalschadenfall
  • Kosten für Kleinteile
  • Kosten einer Markenwerkstatt

Wie Versicherungen versuchen die Schäden klein zu rechnen, wird in dem nachfolgenden Video deutlich.



Wie Versicherungen versuchen die Schäden klein zu rechnen, wird in dem nachfolgenden Video deutlich.



Häufige Fragen an einen KFZ-Gutachter

1Wer bezahlt die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

2Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt.

3Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

4Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

5Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.


Kontakt

030 / 56002061 0152 / 24038465

Montag bis Freitag: 8:00 – 20:00 Uhr | Samstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Sonntag Geschlossen
Termine nach Vereinbarung


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