Begutachtung des Fahrzeuges


Fahrzeugbegutachtung Vor-Ort


Die Begutachtung eines Fahrzeugs wird normalerweise von einem Kfz-Sachverständigen oder Gutachter durchgeführt, um den Zustand des Fahrzeugs zu bewerten. Der Ablauf der Begutachtung kann je nach Zweck und Umfang der Begutachtung variieren

Das beschädigte Fahrzeug wird in der Regel Vor-Ort besichtigt wie beispielsweise bei Ihnen zu Hause, auf der Arbeit oder in der Werkstatt..

Vor-Ort werden alle Schäden ausführlich aufgenommen und dokumentiert. Des Weiteren wird der Fehlerspeicher ausgelesen, um die elektrischen Bauteile zu überprüfen.


Fahrzeugbegutachtung Vor-Ort

Die Begutachtung eines Fahrzeugs wird normalerweise von einem Kfz-Sachverständigen oder Gutachter durchgeführt, um den Zustand des Fahrzeugs zu bewerten. Der Ablauf der Begutachtung kann je nach Zweck und Umfang der Begutachtung variieren

Das beschädigte Fahrzeug wird in der Regel Vor-Ort besichtigt wie beispielsweise bei Ihnen zu Hause, auf der Arbeit oder in der Werkstatt..

Vor-Ort werden alle Schäden ausführlich aufgenommen und dokumentiert. Des Weiteren wird der Fehlerspeicher ausgelesen, um die elektrischen Bauteile zu überprüfen.


Für die Begutachtung des Unfallfahrzeuges können u.a. folgende Schritte durchgeführt werden:


  • Anamnese: Der Gutachter wird den Besitzer des Fahrzeugs oder den Auftraggeber nach den Vorgeschichten des Fahrzeugs fragen, z.B. ob es in der Vergangenheit Unfälle oder Reparaturen gab.
  • Sichtprüfung: Der Gutachter wird das Fahrzeug von außen und innen begutachten und eine visuelle Prüfung durchführen, um den Zustand der Karosserie, der Innenausstattung, der Reifen, der Beleuchtung, der Scheiben und anderer wichtiger Teile zu bewerten.
  • Probefahrt: Der Gutachter kann eine Probefahrt mit dem Fahrzeug durchführen, um den Fahrkomfort, das Handling, die Bremsen und andere wichtige Eigenschaften des Fahrzeugs zu beurteilen.
  • Technische Untersuchungen: Falls erforderlich, kann der Gutachter technische Untersuchungen durchführen, z.B. Motor- und Getriebediagnose, elektrische Diagnose, um den Zustand des Fahrzeugs genauer zu beurteilen.
  • Erstellung des Gutachtens: Der Gutachter wird dann ein Gutachten erstellen, in dem er seine Ergebnisse und Bewertungen zusammenfasst. Das Gutachten kann je nach Zweck und Umfang der Begutachtung unterschiedliche Inhalte und Aussagen enthalten, z.B. zur Bewertung des Fahrzeugwertes, zur Ermittlung von Schäden oder Mängeln, zur Einschätzung von Unfallschäden oder zur Feststellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Für die Begutachtung des Unfallfahrzeuges können u.a. folgende Schritte durchgeführt werden:


  • Anamnese: Der Gutachter wird den Besitzer des Fahrzeugs oder den Auftraggeber nach den Vorgeschichten des Fahrzeugs fragen, z.B. ob es in der Vergangenheit Unfälle oder Reparaturen gab.
  • Sichtprüfung: Der Gutachter wird das Fahrzeug von außen und innen begutachten und eine visuelle Prüfung durchführen, um den Zustand der Karosserie, der Innenausstattung, der Reifen, der Beleuchtung, der Scheiben und anderer wichtiger Teile zu bewerten.
  • Probefahrt: Der Gutachter kann eine Probefahrt mit dem Fahrzeug durchführen, um den Fahrkomfort, das Handling, die Bremsen und andere wichtige Eigenschaften des Fahrzeugs zu beurteilen.
  • Technische Untersuchungen: Falls erforderlich, kann der Gutachter technische Untersuchungen durchführen, z.B. Motor- und Getriebediagnose, elektrische Diagnose, um den Zustand des Fahrzeugs genauer zu beurteilen.
  • Erstellung des Gutachtens: Der Gutachter wird dann ein Gutachten erstellen, in dem er seine Ergebnisse und Bewertungen zusammenfasst. Das Gutachten kann je nach Zweck und Umfang der Begutachtung unterschiedliche Inhalte und Aussagen enthalten, z.B. zur Bewertung des Fahrzeugwertes, zur Ermittlung von Schäden oder Mängeln, zur Einschätzung von Unfallschäden oder zur Feststellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Häufige Fragen an einen KFZ-Gutachter

1Wer bezahlt die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

2Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt.

3Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

4Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

5Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.


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Montag bis Freitag: 8:00 – 20:00 Uhr | Samstag: 9:00 – 16:00 Uhr
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