Bezahlung der Versicherung


Die Versicherung des Unfallverursachers trägt alle Kosten


Die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Unfallschaden zu begleichen, wenn der Unfallverursacher nachweislich für den Unfall verantwortlich ist. Das liegt daran, dass in Deutschland das Haftungsprinzip gilt. Demnach haftet der Verursacher eines Unfalls für die entstandenen Schäden.

Die Versicherung des Unfallverursachers ist daher verpflichtet, den entstandenen Schaden des Unfallopfers zu regulieren, wenn der Unfallverursacher den Unfall verursacht hat. Dabei geht es nicht nur um den Schaden am Fahrzeug des Unfallopfers, sondern auch um mögliche Personenschäden, Verdienstausfälle und weitere Schäden, die durch den Unfall entstanden sind.

Es ist daher wichtig, nach einem Unfall immer eine polizeiliche Unfallaufnahme durchführen zu lassen und die Versicherungsdaten des Unfallgegners aufzunehmen, um später einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können.


Die Versicherung des Unfallverursachers trägt alle Kosten

Die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Unfallschaden zu begleichen, wenn der Unfallverursacher nachweislich für den Unfall verantwortlich ist. Das liegt daran, dass in Deutschland das Haftungsprinzip gilt. Demnach haftet der Verursacher eines Unfalls für die entstandenen Schäden.

Die Versicherung des Unfallverursachers ist daher verpflichtet, den entstandenen Schaden des Unfallopfers zu regulieren, wenn der Unfallverursacher den Unfall verursacht hat. Dabei geht es nicht nur um den Schaden am Fahrzeug des Unfallopfers, sondern auch um mögliche Personenschäden, Verdienstausfälle und weitere Schäden, die durch den Unfall entstanden sind.

Es ist daher wichtig, nach einem Unfall immer eine polizeiliche Unfallaufnahme durchführen zu lassen und die Versicherungsdaten des Unfallgegners aufzunehmen, um später einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können.


Die Kosten, die von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden, hängen von der Art und dem Umfang des Verkehrsunfalls ab. Generell werden jedoch folgende Kosten von der Versicherung übernommen:


Nachfolgend sind die Kosten dargestellt, die Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zustehen und von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden müssen:

  • Reparaturkosten: Die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug des Unfallopfers werden in der Regel vollständig übernommen.
  • Mietwagenkosten: Wenn das Fahrzeug des Unfallopfers während der Reparaturzeit nicht genutzt werden kann, werden die Kosten für einen Mietwagen übernommen.
  • Abschleppkosten: Die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs vom Unfallort werden übernommen.
  • Gutachterkosten: Wenn ein Gutachten zur Schadenshöhe erforderlich ist, werden die Kosten für den Gutachter in der Regel von der Versicherung übernommen.
  • Rechtsanwaltskosten: Wenn der Unfallopfers einen Rechtsanwalt hinzuzieht, um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchzusetzen, werden auch diese Kosten in der Regel von der Versicherung übernommen.
  • Behandlungskosten: Wenn der Unfall Verletzungen verursacht hat, werden auch die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation vom Unfallverursacher oder seiner Versicherung übernommen.
  • Weitere Kosten

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Versicherung nur für die Kosten aufkommt, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen und die nachweislich durch den Unfall verursacht wurden. Kosten für Schäden oder Reparaturen, die bereits vor dem Unfall bestanden haben, werden von der Versicherung nicht übernommen.


Die Kosten, die von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden, hängen von der Art und dem Umfang des Verkehrsunfalls ab. Generell werden jedoch folgende Kosten von der Versicherung übernommen:


Nachfolgend sind die Kosten dargestellt, die Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zustehen und von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden müssen:

  • Reparaturkosten: Die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug des Unfallopfers werden in der Regel vollständig übernommen.
  • Mietwagenkosten: Wenn das Fahrzeug des Unfallopfers während der Reparaturzeit nicht genutzt werden kann, werden die Kosten für einen Mietwagen übernommen.
  • Abschleppkosten: Die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs vom Unfallort werden übernommen.
  • Gutachterkosten: Wenn ein Gutachten zur Schadenshöhe erforderlich ist, werden die Kosten für den Gutachter in der Regel von der Versicherung übernommen.
  • Rechtsanwaltskosten: Wenn der Unfallopfers einen Rechtsanwalt hinzuzieht, um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchzusetzen, werden auch diese Kosten in der Regel von der Versicherung übernommen.
  • Behandlungskosten: Wenn der Unfall Verletzungen verursacht hat, werden auch die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation vom Unfallverursacher oder seiner Versicherung übernommen.
  • Weitere Kosten

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Versicherung nur für die Kosten aufkommt, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen und die nachweislich durch den Unfall verursacht wurden. Kosten für Schäden oder Reparaturen, die bereits vor dem Unfall bestanden haben, werden von der Versicherung nicht übernommen.


Häufige Fragen an einen KFZ-Gutachter

1Wer bezahlt die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

2Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt.

3Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

4Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

5Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.


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