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Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall

In Berlin sitzt Kfz Gutachter und lächelt in die Kamera vor Kfz Gutachten

Das sind Ihre guten Rechte

Wenn Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sind, müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden bezahlt werden.

Hierbei gilt: Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre ein Unfall nicht eingetreten.

Nachfolgend sind die Kosten dargestellt, die Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zustehen und von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden müssen:

Reparaturkosten

Wertminderung

Erstellung eines Unfallgutachten bzw. Schadengutachten

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

Abschleppkosten

Rechtsberatung durch einen Fachanwalt

Das wird bei einem Kfz-Gutachten ermittelt

Folgendes ermittelt das Ingenieurbüro Wohlrab in einem Gutachten

Sobald Sie uns beauftragt haben, kommen wir zu Ihnen vor Ort und nehmen Bilder vom Schaden und des Fahrzeuges auf. Anschließend werden durch uns folgende Werte für das Unfallgutachten ermittelt wie:

Höhe der Reparaturkosten

Wiederbeschaffungswert

Wertminderung

Restwert des Fahrzeuges (wenn notwendig)

Dauer der Reparatur

Nutzungsausfallentschädigung

Umbaukosten für Sondereinbauten

Wiederbeschaffungsdauer (im Falle eines Totalschadens)

Gut zu wissen: Ihre häufigsten Fragen zum Kfz-Gutachten

Was ist ein Nutzungsausfall?

Der Unfallgeschädigte, welcher kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten KFZ.

Wann spricht man von einem Totalschaden?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht mehr möglich ist (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).

Der Anspruch bezüglich der Wiederherstellung wird dadurch in einen Anspruch aus Geldersatz umgewandelt Der technische Totalschaden liegt bei völliger Zerstörung des Fahrzeuges vor oder wenn die Reparatur aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung höher sind, als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.

Ein Restwert wird in der Regel hinzugezogen, wenn die Reparaturkosten 70% des Wiederbeschaffungswertes erreichen oder ggf. übersteigen.

In dem Fall eines Totalschadens ist eine Reparatur bis zur sogenannten „Opfergrenze“ (130% des Wiederbeschaffungswertes) möglich, wenn diese Grenze bei der Kalkulation nicht überschritten wird.

Was besagt die 130% Grenze

Die 130% Grenze und sogenannte „Opfergrenze“ besagt, dass auch dann repariert und die Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangt werden können, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen. Die Voraussetzung dafür ist, das das Fahrzeug tatsächlich auch repariert wird.

Somit ist es möglich, wenn die ermittelten Reparaturkosten (um bis zu 30%) höher sind als der Wiederbeschaffungswert, die höheren Reparaturkosten zu fordern. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis kann nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich dem vom Gutachter ermittelten Restwert gefordert werden.

Um die 130% Regelung in Anspruch zu nehmen, muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug vollständig sowie sach- und fachgerecht repariert wurde.

Die Opfergrenze gilt nur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes. Sollten die Reparaturkosten, darüber liegen, können nicht 130% von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangt werden. Hierbei kann in diesem Fall nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes verlangt werden. In diesem Fall ist das Fahrzeug auch unter Berücksichtigung der Opfergrenze nicht mehr reparaturwürdig.

Was bedeutet Wertminderung (Merkantiler Minderwert)?

Die Wertminderung ist dann gegeben, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall auf dem Markt einen geringeren Preis erzielt, als das gleiche Fahrzeug, welches keinen Unfall hatte. Die Differenz, die zwischen einem unfallfreien und einem verunfallten Fahrzeug auf dem Markt entsteht, muss dem Geschädigten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt werden. Bei der Wertminderung hat die Offenbarungspflicht eines Schadens einen erheblichen Einfluss auf das Vorliegen eines merkantilen Minderwertes.

Der Minderwert steht dem Kunden gesondert zu den Reparaturkosten zu und wird von dem unabhängigen Sachverständigen im Gutachten ermittelt.

Ab wann spricht man von Bagatellschäden?

Unter einem Bagatellschaden wird ein geringfügiger, oberflächlicher Sachschaden am KFZ verstanden, welcher sich häufig in Form von Lackkratzern und Schrammen aufzeigt. In der Regulierungspraxis wird eine Schadenhöhe unter 750,00 EUR als Bagatellschaden angesehen.

Dafür gibt es kein striktes Gesetz, sondern mehrere BGH Urteile, in denen in etwa diese Höhe als Bagatelle bezeichnet wurde. Ob es sich nach einem Unfall um einen Bagatellschaden handelt, ist für einen Laien nur schwer zu erkennen.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Schäden, die als Bagatellschaden vom Kunden angenommen wurden, meistens deutlich darüber lagen. Deshalb lassen Sie jeden unverschuldeten Unfall (auch bei kleinen Schäden) von einem unabhängigen Sachverständigen wie bspw. dem Ingenieurbüro Wohlrab überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir für Sie kostenlos einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten.

Was beinhaltet der Wiederbeschaffungs- / Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für sein eigenes Fahrzeug vor dem Unfall am regionalen Fahrzeugmarkt bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug hätte aufwenden müssen. Berechnet wird der Wiederbeschaffungswert durch einen KFZ-Sachverständigen in einem für die Schadensregulierung notwendigen Gutachten.

Zu dem Wiederbeschaffungswert fließen Kriterien mit ein wie Laufleistung, Ausstattungsmerkmale, Sonderausstattung, Baujahr, Fahrzeugzustand und eventuelle Vor- und Altschäden.

Der Wiederbeschaffungswert dient immer dann als Berechnungsgrundlage, wenn der Geschädigte auf Basis eines Totalschadens abrechnet.

Hierbei erhält der Geschädigte den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand, dieser besteht aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Was ist ein Restwert?

Bei dem Restwert handelt es sich um den Betrag, den der Fahrzeugeigentümer nach einem Totalschaden noch für sein Fahrzeug am Markt erzielen kann. Dieser Restwert wird durch den KFZ-Sachverständigen auf dem allgemeinen Markt in einem Gutachten ermittelt.

Was bedeutet Fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt, ohne das der Schaden am Fahrzeug auch tatsächlich repariert wird.

Diese Schadensregulierung wird als fiktive Abrechnung bezeichnet und ist gesetzlich geregelt im § 249 BGB. Hierbei kann der Geschädigte selber entscheiden, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt.Um eine fiktive Abrechnung geltend zu machen, wird ein Unfallgutachten von einem Sachverständigen benötigt. Dieses Gutachten ist Voraussetzung, da hier der genaue Schaden mit der exakten Schadenshöhe ermittelt wird.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherungen bei einer fiktiven Abrechnung oftmals nicht bereit sind den Schaden in voller Höhe zu erstatten. Lassen Sie sich davon aber nicht abhalten, Ihre volle Höhe des Schadens zu verlangen. Dies kann eingefordert werden am besten mit der Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, der Ihnen in einem unverschuldeten Unfall kostenlos zusteht.

Was ist ein Unfallgutachten?

Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann schnell zu einem Unfall mit großem Schaden führen. Zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall wird häufig ein Unfallgutachten / Schadengutachten erstellt.

Hierbei handelt es sich um eine genaue Dokumentation des gesamten Schadens durch einen KFZ-Gutachter, bei dem alle Schäden am Fahrzeug mit Lichtbildern dokumentiert und schriftlich festgehalten werden.

Der KFZ-Gutachter nimmt die Daten der Unfallbeteiligten sowie die Daten des Fahrzeugs auf, ermittelt die Versicherung des Unfallverursachers und berechnet die Schadenshöhe. Anschließend wird ein ausführliches Unfallgutachten mit Fotos erstellt und an die zuständige Versicherung übermittelt.

Wozu wird ein KFZ-Unfallgutachten benötigt?

In der Regel wird nach einem Verkehrsunfall ein Unfallgutachten oder Schadengutachten erstellt, um den Umfang und die Höhe des Schadens zu ermitteln. In dem Fall eines KFZ-Haftpflichtschadens haben Sie als Geschädigter das Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen.

Ein Schadengutachten ist hierbei der optimale Weg zu einer reibungslosen Schadensregulierung, um alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, vollumfänglich geltend machen zu können.

Wer bezahlt die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

Wo findet die Begutachtung meines beschädigten KFZ statt?

Wir führen eine Vor-Ort-Begutachtung durch und kommen somit dahin wo es Ihnen am besten passt. Der Vor-Ort-Service ist bei einem unverschuldeten Unfall für Sie kostenlos, da diese entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

Können die Kosten für den entstandenen Schaden ausbezahlt werden?

Ja! Denn im § 249 BGB ist gesetzlich geregelt, dass der Geschädigte selber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug Instandsetzen oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Dies wird auch als fiktive Abrechnung bezeichnet.

Habe ich als Geschädigter freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ-Gutachters?

Ja, Sie haben das Recht einen freien KFZ-Gutachter zu beauftragen. Dies empfehlen wir sehr, da dieser unparteiisch ist und in Ihrem Interesse handelt.

Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?

Oftmals verlangen Versicherungen lediglich einen Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Dabei versucht die Versicherung Geld einzusparen und dies möglicherweise auf Ihre Kosten.

Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Angaben zur Wertminderung sowie zur Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren besitzt er aufgrund fehlender Fotodokumentation keinerlei beweissichernde Funktion.

Deshalb sollten Sie sich immer ein vollumfängliches Unfallgutachten erstellen lassen.

Welche Rechte stehen dem Geschädigten in einem Verkehrsunfall zu?

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen alle Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Somit ist die Erstellung des Unfallgutachtens für Sie kostenlos.

Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines KFZ-Gutachtens benötigt?

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt wie: Fahrzeugschein, Kennzeichen des Unfallverursachers, Fotos von der Unfallstelle und des Schadens (falls vorhanden), Polizeizettel (falls vorhanden).

Wie lange dauert die Erstellung des KFZ-Gutachtens?

Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenumfang ab und dauert in der Regel ca. 30 bis 60 Minuten.

Wozu wird ein KFZ-Wertgutachten benötigt?

Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten, sollten sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges kennen. Somit wissen sie genau, welcher Preis für das Fahrzeug gerechtfertigt ist.

In einem Wertgutachten werden sämtliche Fahrzeugdetails erfasst sowie alle wertrelevanten Faktoren einkalkuliert und berücksichtigt. Dadurch kann eine genaue Wertfeststellung des Fahrzeuges beim Kauf oder Verkauf gewährleistet werden.

Sollte ich einen KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers akzeptieren?

Wir empfehlen das nicht anzunehmen. Hierbei sollten Sie immer selbst einen unabhängigen KFZ-Gutachter für die Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragen. Denn die KFZ-Gutachter von der Versicherung sind parteiisch und handeln nicht in Ihrem Interesse.ch ist und in Ihrem Interesse handelt.

Kann ich bei einem Leasingfahrzeug selber einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen?

Das hängt ganz von dem Vertrag ab, den Sie mit der Leasinggesellschaft abgeschlossen haben. All die Informationen dazu finden Sie in den Vertragsunterlagen.

In den meisten Fällen können Sie auch bei Leasingfahrzeugen selber einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie einfach bei Ihrem Leasinggeber nachfragen.