Unter einem Bagatellschaden wird ein geringfügiger, oberflächlicher Sachschaden am KFZ verstanden, welcher sich häufig in Form von Lackkratzern und Schrammen aufzeigt. In der Regulierungspraxis wird eine Schadenhöhe unter 750,00 EUR als Bagatellschaden angesehen.
Dafür gibt es kein striktes Gesetz, sondern mehrere BGH Urteile, in denen in etwa diese Höhe als Bagatelle bezeichnet wurde. Ob es sich nach einem Unfall um einen Bagatellschaden handelt, ist für einen Laien nur schwer zu erkennen.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Schäden, die als Bagatellschaden vom Kunden angenommen wurden, meistens deutlich darüber lagen. Deshalb lassen Sie jeden unverschuldeten Unfall (auch bei kleinen Schäden) von einem unabhängigen Sachverständigen wie bspw. dem Ingenieurbüro Wohlrab überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir für Sie kostenlos einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten.